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Exkursion „Lernort Staatsregierung“

Exkursion „Lernort Staatsregierung“

Was macht so ein Minister denn den ganzen Tag?

Die Exkursion startete sehr früh und das Wetter war nicht gerade einladend, aber: es hat sich gelohnt. Die Klasse 10Eb besuchte unter Leitung von Frau Clärding und begleitet vom Sozialkunde-Seminar das Justizministerium in der Landeshauptstadt. „Lernort Staatsregierung“ ist ein von vielen Bewerbern begehrtes Angebot der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung, das den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bietet, sich vor Ort über die Aufgaben und Arbeitsweisen der bayerischen Staatsregierung, in diesem Fall des Justizministeriums, zu informieren.

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Politische Bildung am Gymnasium

Das Fach Sozialkunde ist das Leitfach für die politische Bildung. Als Pflichtfach in den Klassenstufen 10-12 werden Grundkenntnisse zu politischen Systemen und zur Gesellschaftsordnung vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf der Grundlage des Menschenbildes in der Demokratie zu eigenverantwortlichem Handeln, Urteilsfähigkeit und zur Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft angeleitet werden.

Sozialkunde – mehr als kommentiertes Zeitungslesen

Natürlich bilden aktuelle Fragen und das Weltgeschehen vielfältige Ansatzpunkte, um mit Schülerinnen und Schülern über Politik zu sprechen. Sozialkunde ist ein Fach, in dem solche Fragestellungen der Gegenwart diskutiert werden. Jedoch wird über die Tagesaktualität hinaus ein Bezug zu den historischen Rahmenbedingungen einerseits und zum politischen System als Ganzes andererseits hergestellt. Sozialkunde soll verstehen helfen,  wie Politik funktioniert, wie sie unser aller Leben prägt und in der Zukunft prägen wird.

Das Fach Sozialkunde trägt zum Aufbau eines individuellen Wertesystems bei, das sich auf die Prinzipien der Demokratie, des Friedens und der Freiheit, insbesondere auf die Achtung der Menschenwürde sowie der Menschen- und Bürgerrechte, gründet. Daraus ergibt sich eine Ablehnung extremistischer Grundhaltungen.  Beispiele aus der aktuellen Diskussion verdeutlichen dabei das Spannungsverhältnis von Selbstverwirklichung im Rahmen bürgerlicher Freiheiten einerseits und Integration in die Gesellschaft, Konfliktfähigkeit und Kompromissbereitschaft andererseits.

Die Thematisierung unterschiedlicher Lebensformen und Vorstellungen sowie der immer wieder zu leistende Perspektivenwechsel tragen entscheidend zur Herausbildung von Toleranz bei.

Ziele des Faches

Das Ziel des Sozialkundeunterrichts ist, dass die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zum mündigen, bewusst handelnden und verantwortungsbereiten Staatsbürger gefördert werden.

Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Mit vielen Fächern ergeben sich Überschneidungen und Möglichkeiten zur fruchtbaren Zusammenarbeit. Insbesondere die in Religionslehre bzw. Ethik, Geschichte, Geographie sowie Wirtschaft und Recht vermittelten Kenntnisse können aufgegriffen, eingebunden und weiterentwickelt werden.

Mit dem Fach Geschichte besteht eine besonders enge Zusammenarbeit (siehe auch Stellung in der Stundentafel, Notengebung und Zeugnis).

Außerschulische Kontakte

Gespräche mit Abgeordneten, mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Exkursionen zu Ministerien oder ins Parlament veranschaulichen die Unterrichtsthemen. Sie dienen selbstverständlich nicht der Beeinflussung unserer Schülerinnen und Schüler.

Seminarausbildung

An unserer Schule werden junge Lehrer für das Fach Sozialkunde ausgebildet.

Stellung in der Stundentafel, Notengebung und Zeugnis

Das Fach Sozialkunde wird ab der Jahrgangsstufe 10 im Zusammenhang mit Geschichte unterrichtet.

10        1 Stunde Sozialkunde + 1 Stunde Geschichte

11        1 Stunde Sozialkunde + 2 Stunde Geschichte

12        1 Stunde Sozialkunde + 2 Stunde Geschichte

 

Dabei kann die Verantwortung für den Unterricht in den Händen einer Lehrkraft liegen oder auf zwei Lehrkräfte aufgeteilt werden.

Die Notengebung erfolgt jeweils getrennt. Die Schülerinnen und Schüler wissen auch jeweils, für welches Fach eine Note erhoben wird.

 

Die Endnoten für Sozialkunde und Geschichte werden je nach Anteil des Faches am Unterricht gewichtet:

10        Sozialkunde 1 : Geschichte 1
(Im Zeugnis erscheinen beide Noten sowie die miteinander verrechnete Gesamtnote;
nur die Gesamtnote ist versetzungsrelevant.)

11+12  Sozialkunde 1 : Geschichte 2

(Im Bilanzbogen für das Kurshalbjahr erscheinen beide Noten sowie eine Gesamtnote; für die Einbringung und für die „Unterpunktung“ ist nur die Gesamtnote relevant.)