ANKOMMEN.
BEWEGEN.
EXPERIMENTIEREN.
KOMMUNIZIEREN.
RESPEKTIEREN.

Entschuldigungsmodus und Absenzen

Wie Sie wissen, sind wir als Schule verpflichtet, die An- bzw. Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern täglich zu überprüfen. Sie können uns daher sehr entgegenkommen, wenn Sie gewissenhaft der Entschuldigungsverpflichtung nachkommen und die dafür vorgesehenen Wege auch einhalten. Für das neue Schuljahr haben wir den Modus für die Jahrgangsstufen 5-10 E abgeändert. Ich skizziere diesen nochmals kurz:

Erkrankung:

  1. Die Eltern melden über das Elternportal (über das Telefon) das Kind als erkrankt.
  2. NEU: Die Erkrankung gilt damit automatisch auch als von den Eltern schriftlich entschuldigt. Eine zusätzliche Entschuldigung auf Papier ist bei Erkrankung nur nötig, wenn die Erkrankung 3 Tage oder länger dauert.

Schule vor dem Unterrichtsende verlassen: (gilt für alle Fächer, auch Sport)

  1. Möchte Ihr Kind vor Unterrichtsende nach Hause (wegen Unwohlsein o.a.) muss Ihr Kind sich immer im Sekretariat melden (auch wenn Sportunterricht betroffen ist).
  2. Sekretariat meldet sich telefonisch bei den Eltern (bis inkl. Jgst. 9+)
  3. Bei Einverständnis kann das Kind alleine nach Hause bzw. wird abgeholt


Befreiungen für bestimmte Termine (z.B. Arzt, Führerscheinprüfung)

  1. Im Elternportal die Befreiung mit Angabe des Zeitraums (üblicherweise nur ein Teil des Vormittags) beantragen
  2. Antrag wird vom Sekretariat bearbeitet
  3. Bei erteilter Befreiung schriftliche Bescheinigung in Sekretariat bringen (z.B. vom Arztbesuch)


Unterrichtbeurlaubung (für 1 bis mehrere Tage)


Anträge mit ausführlicher Begründung immer über das Elternportal. Da die bei uns an der Schule angemeldeten Kinder schulpflichtig sind, werden Beurlaubung immer im Einzelfall geprüft. An Brückentagen und Tagen vor Ferienbeginn kann nur im Ausnahmefall eine Genehmigung erteilt werden.

In der Oberstufe wurden Ihre Kinder von den Oberstufenkoordinatoren eingehend über die Regelungen informiert.