Formulare im Krankheitsfall
Für den Fall, dass Ihr Kind erkrankt oder anderweitig aus unvorhersehbaren, zwingenden Gründen verhindert ist am Unterricht teilzunehmen, legt die Schulordnung für die Gymnasien folgendes Verfahren fest: Die Schule ist unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Dazu hat sich folgendes Vorgehen bewährt, das ich Sie dringend einzuhalten bitte:
Unterrichten Sie das Schulsekretariat umgehend telefonisch, per Fax, per E-Mail bzw. durch die Mitgabe der schriftlichen Entschuldigung über Geschwister oder Klassenkameraden, wenn Ihr Kind am Schulbesuch gehindert ist. Ihre Nachricht sollte die Schule noch vor Unterrichtsbeginn erreichen.
Im Fall fernmündlicher Verständigung bzw. per E-Mail ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen bitten wir Sie bei Wiederbesuch der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Benutzen Sie bitte für die schriftliche Mitteilung einer Erkrankung möglichst das Formblatt, das Sie auf unserer Homepage finden, und haben Sie Verständnis, dass die Schule E-Mails wegen der nicht gesicherten Urheberschaft nur als Erstkontakt akzeptieren, nicht aber als alleinigen Beleg für Krankmeldungen und andere wichtige Mitteilungen anerkennen kann.
Tragen Sie dafür Sorge, dass uns Ihre Nachricht bis 07:45 Uhr erreicht.
- E-Mail-Kontakt für die Unter- und Mittelstufe (5-10): Bitte benutzen Sie für die Erstmitteilung die E-Mail-Adresse der Schule: mail@roentgen-gym.de
- E-Mail-Kontakt Oberstufe (11-12): Bitte benutzen Sie für die Erstmitteilung die E-Mail-Adresse des Oberstufensekretariats: oberstufe@roentgen-gym.de
Um Ihre Nachricht rasch richtig einordnen zu können, bitten wir Sie, in der Betreffzeile: „Krankmeldung“ einzutragen und vergessen Sie nicht, Name, Vorname und Klasse Ihres Kindes anzugeben. Machen Sie möglichst auch eine Angabe zur voraussichtlichen Dauer des Fehlens. Wenn Ihnen dazu keine Aussage möglich ist oder die Erkrankung länger dauert als ursprünglich angenommen, ist an weiteren Krankheitstagen eine erneute Anzeige erforderlich. Die telefonische Entschuldigung sollte aber immer die erste Wahl der Informationsübermittlung sein.
Antrag auf Beurlaubung / Befreiung vom Unterricht
Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahreszeugnis
Auf Wunsch der Eltern bzw. volljähriger Schüler kann im Jahreszeugnis ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt werden. Das Formular ist auf der Internetseite des Kultusministeriums http://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html herunterzuladen und bei der jeweiligen Organisation zur Bestätigung einzureichen. Das Formblatt ist bis spätestens 1. Juli des aktuellen Schuljahres im Sekretariat der Schule abzugeben und wird nach Entscheidung des Schulleiters dem Jahreszeugnis beigelegt.